AöW sieht Grenzen zwischen privatem und öffentlichen Recht vermengt
03.02.2012 − Der BGH hat nach Ansicht der AöW mit der Entscheidung über Auskunftspflicht eines Wasserversorgers unnötigerweise die Grenzen zwischen öffentlichen und privatem Recht vermengt. » mehrANZEIGE
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