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Recht
Gericht lehnt Eilantrag gegen Versenkung von Salzlauge ab
(27.07.10)

Der Düngemittelkonzern K+S darf weiterhin flüssige Rückstande aus der Kali‑Produktion im Untergrund versenken. Das Verwaltungsgericht Kassel hat Ende Juli einen Eilantrag der an der thüringisch-hessischen Grenze gelegenen Gemeinde Gerstungen abgelehnt (Az 7 L 367/10.KS), der darauf abzielte, dass das Regierungspräsidium Kassel dem Unternehmen die Versenkung von flüssigen Rückständen aus der Kaliproduktion in den Untergrund mit sofortiger Wirkung untersagen sollte. Die Gemeinde hatte geltend gemacht, dass durch das Versenken die Trinkwasserversorgung über vier Brunnen gefährdet sei, und diese Auffassung durch ein geologisches Fachgutachten gestützt. Das Verwaltungsgericht führt in seienm Beschlusses aus, dass es in einem gerichtlichen Eilverfahren grundsätzlich nicht geboten sei, umfangreiche, unterschiedliche Gutachten zu analysieren und zu würdigen. Für die Entscheidung im Eilverfahren stützte das Gericht seine Entscheidung deshalb auf die Stellungnahmen der Fachbehörden, nämlich der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie, die in Auswertung der Messergebnisse übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen seien, dass eine akute Gefahr für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Gerstungen nicht bestehe.

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