Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist nach intensiven Beratungen mit den Bundesressorts, den Ländern und den Verbänden zwischenzeitlich bei der Europäischen Kommission notifiziert worden. Dies bestätigte das BMG auf Anfrage gegenüber EUWID. Eine Unterbrechung des Notifizierungsverfahrens seitens der Kommission habe entgegen der Behauptung von Verbänden nie stattgefunden. Am 2. Juni endete lediglich die Stillhaltefrist, die das Notifizierungsverfahren der EU vorschreibt. Die Kommission habe auch keine Verlängerung dieser Frist gefordert, so das BMG weiter.
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