AöW mahnt Einhaltung des Pestizid-Verbots in delegierter EU-Verordnung an

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Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat das Plenum des Europaparlaments aufgefordert, einer Entschließung zur delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 zur Ergänzung der Direktzahlungsverordnung nicht zuzustimmen. Der Entschließungstext des Agrarausschusses verhindere das Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf bestimmten im Umweltinteresse genutzten Flächen, gab die AöW zur Begründung an. Laut EU-Kommission sei das Verbot für ökologische Vorranggebiete aber notwendig, um die Umweltwirkung der Ökologisierung zu steigern und insbesondere die Biodiversitätswirkung der im Umweltinteresse genutzten Flächen zu maximieren.

Pflanzenschutzmittel könnten ins Grundwasser gelangen, warnt die AöW. Dieses könne dann für die Trinkwasserversorgung nicht oder nur mit erhöhtem Aufbereitungsaufwand genutzt werden. Deshalb begrüßt der Verband das vorgeschlagene Verbot der EU-Kommission. Es gehe in die richtige Richtung, damit die Versorgung mit Trinkwasser gewährleistet werden und auf bisher nicht genutzte Grundwasservorkommen bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Grundwasserleiter dürfen nicht durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln gefährdet werden, betont die AöW. Selbst die ökologischen Vorranggebiete nicht von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auszunehmen, erhöhe die Risiken für das Grundwasser. Der am 14. Juni zur Abstimmung gestellte Entschließungstext gehe an diesem Ziel vorbei.

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