AöW zeigt sich enttäuscht: Privatisierungsmodelle bei Trinkwasser in Baden-Württemberg weiter zulässig

|
|

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat sich enttäuscht über die Ausgestaltung der baden-württembergischen Wassernovelle gezeigt.

Es sei bedauerlich, dass der Landtag auf die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses hin die Formulierung gestrichen hat, dass die vollständige oder teilweise Übertragung dieser der Trinkwasserversorgung oder der zu ihrer Erfüllung erforderlichen Infrastruktur auf Private unzulässig ist. 

Nach Auffassung der AöW widerspricht die Streichung des gegen die Privatisierung gerichteten Passus in der Wassernovelle dem Willen der Bürgerinnen und Bürger. Gerade die politischen Auseinandersetzungen über die EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe im Frühjahr 2013 und der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative right2water hätten deutlich gemacht, dass die Bevölkerung in Deutschland eine Privatisierung in der Wasserwirtschaft ablehne, teilte die AöW mit.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -