Aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) verstößt der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Klärschlammverordnung gegen europäisches Recht. „Die in der Verordnung enthaltene Pflicht zur Verbrennung von Klärschlamm ist ein Verstoß gegen die ...
BDE: Novelle der Klärschlammverordnung verstößt gegen europäisches Recht
VQSD legt Rechtsgutachten vor / DGAW verteidigt Klärschlammverbrennung
Ähnliche Artikel
© 2016 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.