BDEW begrüßt neue Konzeption Zivile Verteidigung

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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die vom Bundeskabinett verabschiedete Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) begrüßt. Es sei richtig, die Konzeption zu erarbeiten und regelmäßig an neue Erfordernisse und Entwicklungen anzupassen, teilte der Verband in Berlin mit. „Bei der weiteren Ausgestaltung der Konzeption sollte die Bundesregierung jedoch die Expertise der Energie- und Wasserwirtschaft systematisch einbeziehen“, mahnte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, an. Funktionierende Notsysteme der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung seien im Krisenfall entscheidend für die Bevölkerung.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in dieser Woche die überarbeitete KZV im Wasserwerk Tegel der Berliner Wasserbetriebe vorgestellt. Sie schreibt unter anderem vor, dass jeder Betreiber in seinem Zuständigkeitsbereich freiwillig und eigeninitiativ Verantwortung für ein angemessenes Sicherheitsniveau übernehmen. Für die Trinkwasserversorgung legt die KZV fest, dass pro Person und Tag unbefristet mindestens 50 Liter Wasser bereitzustellen sind. Die staatliche Notfallvorsorge sichert die Minimalversorgung für die gesamte Bevölkerung mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage.

Dem BDEW zufolge gibt es in der Wasserwirtschaft bereits Regelwerke und Konzepte zur Notversorgung, die in Abstimmung mit den kommunalen und regionalen Behörden kontinuierlich weiterentwickelt werden. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollte die vorgelegte Konzeption an einigen Punkten geschärft werden. So fehle beispielsweise der Hinweis, dass bereits ein Notbrunnensystem existiert und dass dieses von den Bundesländern modernisiert werden sollte, erklärte der BDEW.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) teilte mit, dass die kommunalen Ver- und Entsorger bei den Anstrengungen der Politik, auch im Krisenfall die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, ein natürlicher Partner seien. Das Thema Sicherheit habe für sie einen sehr hohen Stellenwert, erklärte ein VKU-Sprecher. Um Infrastrukturen fortlaufend zu verbessern, unternähmen die Ver- und Entsorger erhebliche Anstrengungen.

„Außerdem sind sie schon jetzt mit Blick auf die IT Sicherheit ihrer Anlagen in sehr engem Austausch mit den zuständigen Ämtern und Behörden wie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie oder der Bundesnetzagentur“, sagte der Sprecher. Die Unternehmen nähmen darüber hinaus regelmäßig an Übungen für den Katastrophenfall teil und seien in den Krisenstab der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingebunden.

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