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Belgien und Luxemburg drohen Geldstrafen wegen Wasserrecht-Verstößen

27.01.2012 − 

Die EU-Kommission hat Belgien und Luxemburg wegen Verstößen gegen das europäische Wasserrecht abgemahnt. Beide Mitgliedstaaten hätten ein Gesetz zur Überwachung der Wasserqualität bislang nicht in nationales Recht umgesetzt, teilte Brüssel am vergangenen Donnerstag mit. Die Richtlinie „zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustandes“ (2009/90/EG) hätte bis zum 1. August 2011 überführt werden müssen. Belgien und Luxemburg haben nun zwei Monate Zeit, um dies nachzuholen. Andernfalls drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und sofortige Geldstrafen.

Die Richtlinie 2009/90/EG steht im Zusammenhang mit der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie. Sie soll gewährleisten, dass die Überwachungsergebnisse zur Wasserqualität aus verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichbar sind und der Wasserzustand entsprechend bewertet werden kann.

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