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Brandenburg stärkt Kommunalwirtschaft bei Daseinsvorsorge

16.12.2011 − 

Brandenburgs Landtag hat das umstrittene „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge“ am Donnerstag beschlossen. Damit werden die Möglichkeiten der Kommunen zur wirtschaftlichen Betätigung erweitert. Künftig sollen private Anbieter bei Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge nur noch dann zum Zug kommen, wenn sie diese wirtschaftlicher als die Kommunalwirtschaft erledigen können. Bislang räumte das Gesetz Privatunternehmen bei gleicher Qualität und Zuverlässigkeit und gleichen Kosten einen Vorrang gegenüber kommunalen Unternehmen ein. Im Vorfeld hatten Kritiker aus den Reihen der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen und der brandenburgischen Wirtschaft das Gesetz vehement kritisiert

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