Schutz vor Legionellen: Bundesrat stimmt 42. BImSchV zu

|

Der Bundesrat hat heute der sogenannte Verdunstungskühlanlagen-Verordnung – 42. BImSchV – zugestimmt und eine entsprechende Entschließung gefasst. Die Verordnung sieht unter anderem eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen und einen besseren Schutz vor Legionellen vor.

Der federführende Umweltausschuss, der Arbeitsausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Wirtschaftsausschuss hatten dem Bundesrat empfohlen, der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen. Die Vorlage wurde in den beteiligten Ausschüssen des Bundesrates teilweise kontrovers diskutiert, was nicht nur in gegensätzlichen Empfehlungen, sondern auch in Widersprüchen gegen Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses zum Ausdruck kommt.

Insbesondere sind hier zu nennen die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses, kleinere Nassabscheider vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen, da hier von Gefährdungen nicht auszugehen sei (Drucksache 242/1/17). Dem widersprach der Umweltausschuss mit der Begründung, dass es bisher keine gesicherten Erkenntnisse über das fehlende Gefährdungspotenzial solcher Anlagen gebe und diese deshalb im Anwendungsbereich verbleiben müssten.

Bei der Abstimmung zur Verordnung stimmte die Mehrheit der Länderkammer gegen die vom Wirtschaftsausschuss eingebrachte Empfehlung. Aus Sicht des Plenums sollen auch kleine Verdunstungskühlanlagen gemäß der neuen Verordnung behandelt werden.

- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -