Bundesrat wird über Verordnung zu Verdunstungskühlanlagen abstimmen

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Morgen soll im Bundesrat über die sogenannte Verdunstungskühlanlagen-Verordnung – 42. BImSchV – abgestimmt werden. Die Verordnung sieht eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vor, die Wasser verwenden und dieses in Kontakt mit der Umgebungsluft bringen. Fachleute machen den Betrieb solcher und ähnlicher Anlagen für eine Reihe von teils tödlichen Krankheitsfällen verantwortlich (zuletzt EUWID 13.2017).

Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Dadurch sollen Gesundheitsrisiken durch Legionellen vermieden werden. Die Verordnung, die auf der Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 basiert, lege die Grundlage für das technisch richtige Handeln hinsichtlich der Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrüßte heute das Inkrafttreten der Verordnung als wichtige Maßnahme zum Schutz der Menschen vor Legionellenausbrüchen wie 2010 in Ulm, 2013 in Warstein und zuletzt 2016/2017 in Bremen.

 „Verdunstungskühler und Nassabscheider sind für viele industrielle Prozesse unverzichtbar. Das Risiko der Legionellenvermehrung in solchen Anlagen besteht bei Anlagen jeder Größenordnung, ist jedoch bei ordnungsgemäßem Betrieb beherrschbar“, sagte Rainer Kryschi, Vorsitzender des VDI-Richtlinienausschusses.

Die 42. BImSchV orientiert sich laut VDI am Vorsorgegrundsatz. Sie erlegt den Betreibern von Verdunstungskühlanlagen insbesondere die Pflicht auf, sich Klarheit über mögliche Gefährdungen für die Rechtsgüter Dritter zu verschaffen, und zwar auf dem Stand der Technik. Dabei sei „Stand der Technik“ keine Floskel, sondern ein klar definiertes Schutzniveau, das über im Allgemeinen gängige Maßnahmen deutlich hinausgeht.

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