Dienstleistungskonzessionen: Keine Ausnahme für Wassersektor
Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat beschlossen, für die Vergabe von Konzessionen europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Die Abgeordneten nahmen den Berichtsentwurf des französischen Berichterstatters Philippe Juvin (EVP) am Donnerstag gegen die Stimmen der Grünen/EFA an.
Die von großen Teilen der deutschen Wasserwirtschaft erhoffte Ausnahme ihrer Branche vom Anwendungsbereich der Richtlinie, hat im Binnenmarktausschuss erwartungsgemäß keine Mehrheit gefunden. Eine allgemeine Ausnahme des Wassersektors sei nicht mehrheitsfähig gewesen, weil Wasserdienstleistungen seitens der Kommunen – nicht nur in Deutschland – schon heute teilprivatisiert seien, sagte der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab. Als Erfolg konnten die Gegner der Konzessionsrichtlinie für sich verbuchen, dass bestehende Verträge von der Regelung unberührt bleiben. Für Wasserversorger mit privater Beteiligung gilt eine Übergangsregelung beim Neuabschluss von Konzessionen bis 2020. Und Wasserversorger, an denen ausschließlich die öffentliche Hand beteiligt ist, sollen von der Richtlinie ausgenommen werden.
Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 05/2012 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
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