Bundeskabinett beschließt Entwurf für Hochwasserschutzgesetz II

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Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Das gab das Umweltministerium in Berlin bekannt.

Damit sollen Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt werden (u.a. EUWID 37.2016). „Das Hochwasserschutzgesetz II wird erheblich dazu beitragen, dass Hochwasserschutzmaßnahmen künftig beschleunigt durchgeführt werden können, dass das hochwasserangepasste Bauen forciert wird und Schäden durch künftige Hochwässer minimiert werden“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).

Die Hochwasserereignisse von 2013 seien dafür Anlass gewesen, die für den Hochwasserschutz maßgeblichen Regelungen erneut zu überprüfen. Mit dem Hochwasserschutzgesetz II würden die Verfahren erleichtert und beschleunigt, ohne dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. So solle beispielsweise für Grundstücke, die für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden, ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Außerdem sollen Gerichtsverfahren gegen genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen den Ministeriumsangaben zufolge beschleunigt werden, indem die erste Instanz der Verwaltungsgerichte wegfällt.

Mit dem neuen Gesetz würden auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehörten z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten.

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