Keine Verpflichtung zur Privatisierung der Wasserversorgung in Krisenstaaten
Bei knappen Haushaltskassen und als Mittel zur Verringerung der Staatsverschuldung können Privatisierungen im Wassersektor helfen, den Bereich mittelfristig zu modernisieren. Eine Modernisierung könne jedoch unabhängig davon erfolgen, ob die Wasserversorgungsbetriebe im öffentlichen oder privaten Besitz seien. „Der Standpunkt der Kommission hierzu ist neutral“, betonte EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn Mitte Januar in seiner Antwort im Namen der EU-Kommission auf eine parlamentarische Anfrage verschiedener Mitglieder des Europaparlaments. Die Kommission vertrete die Auffassung, „dass – sollte sich ein Land für die Privatisierung entscheiden – die Schaffung einer Wasserbehörde und eines geeigneten Marktumfelds wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Privatisie-rung ist, bei der auch die Verbraucherinteressen geschützt sind.“ Nach den EU-Verträgen bestehe aber für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung zur Privatisierung der Wasserversorgung, so Rehn.
In ihrer Anfrage vom Oktober 2012 baten grüne Europaabgeordnete – darunter die deutsche Par-lamentarierin Heide Rühle – die Kommission um Aufklärung eines aus ihrer Sicht bestehenden Widerspruchs zwischen den Empfehlungen der Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfond zur Privatisierung öffentlicher Dienste in den Eurokrisenstaaten und der Neutralität des Unionsrechts gegenüber den einzelstaatlichen Eigentumsordnungen. Konkret hatte die Troika im Rahmen ihres Rettungsplans vorgeschlagen, öffentliche Dienstleistungen – darunter auch die Wasserversorgung – in Griechenland und Portugal zu privatisieren.
Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 05/2012 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
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