Remmel wirft Landwirtschaftsministerium Blockadehaltung bei Düngeverordnung vor

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Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat im Vorfeld der Beratungen im Bundesrat über eine neue Düngeverordnung (DüV) von der Bundesregierung einen stärkeren Einsatz für den Schutz der Gewässer und des Grundwassers vor weiteren Belastungen durch Nitrat gefordert. „Die Zeit des Blockierens durch den Bundeslandwirtschaftsminister muss endlich ein Ende haben“, sagte Remmel gestern im Hinblick auf die am kommenden Freitag anstehende Abstimmung über die Düngeverordnung im Bundesrat.

Nordrhein-Westfalen zähle zu den Bundesländern mit der höchsten Nitratbelastung im Grundwasser, sagte Remmel. Gerade in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Norden und Westen von NRW sind die Nitratkonzentrationen seit mehr als 20 Jahren annähernd gleichbleibend hoch. Gegenüber der Europäischen Union sei gemeldet worden, dass etwa 40 Prozent der Grundwasserkörper in NRW in einem schlechten Zustand seien. In einigen Bereichen sei die Aufbereitung und Gewinnung von Trinkwasser ohne technische Hilfe oder anderen Maßnahmen gar nicht mehr möglich, sagte Remmel.

Seit fünf Jahren werde eine neue Dünge-Verordnung versprochen. Es sei aber „nichts passiert“ und jetzt, wo ein Durchbruch zum Greifen nahe wäre, würden erforderliche Nachbesserungen, die mit den Ländern vereinbart worden seien, vom Bundeslandwirtschaftsministerium einfach nicht in den Verordnungsentwurf aufgenommen, kritisierte der Minister.  „Wir brauchen endlich eine Dünge-Verordnung, die zu einem stärkeren Schutz der Gewässer und des Grundwassers führt“, forderte Minister Remmel. Kritik übte Minister Remmel an der Verschleppungsstrategie und der mangelnden Verhandlungstreue des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) und der Bauernverbände: „Seit fünf Jahren liegen die Anforderungen der Expertinnen und Experten auf dem Tisch. Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hätte durch rechtzeitiges Handeln verhindert werden können. Auch bei der Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie haben wir viel Zeit verloren. Ich erwarte, dass wir zu vollziehbaren und wirksamen Regelungen kommen“, sagte Minister Remmel. Dazu gehöre insbesondere, dass die Regelungen für als kritisch eingestuften Gebiete mit Handlungsbedarf, also dort, wo es eine besondere Belastung gebe, in der Verwaltungspraxis der Düngeverordnung „keine Papiertiger bleiben“.

Kritik am Entwurf der DüV in
Empfehlung des Umweltausschusses

Auch in Bezug auf die landwirtschaftlichen Phosphat-Einträge in Oberflächengewässer verweigere der Bund eine vollzugstaugliche Regelung, obwohl diese erst im letzten Sommer von der EU-Kommission vehement eingefordert worden sei. Die „nicht ausreichenden Vorgaben zur Phosphatdüngung“ waren bereits vom Umweltausschuss des Bundesrates kritisiert worden (EUWID 12.2017). Der Ausschuss hat sich in seiner Empfehlung (Drucksache 148/1/17) dafür ausgesprochen, nicht nur in viehdichten Regionen eine flächengebundene Tierhaltung anzustreben, bei der alle Nährstoffströme zu erfassen und zu überwachen sowie Nährstoffüberschüsse, insbesondere auf Grund eines zu hohen Gülleaufkommens, deutlich abzusenken sind.

Dies werde auf Grundlage des vorliegenden Verordnungsentwurfs nicht umfassend gelingen, da insbesondere zum Gewässerschutz und zum Schutz natürlicher Lebensräume keine bundesweiten Regelungen getroffen worden seien. Diese Punkte seien entweder nicht ausgeführt oder vollständig in die Länderermächtigung zum Schutz der Gewässer verlagert worden. Es sei daher davon auszugehen, dass zukünftig für den Umweltschutz und die Anforderungen an die Landwirtschaft bundesweit unterschiedliche Anforderungsniveaus gelten würden, was aus ökologischer Sicht nicht sachgerecht sei. Der Ausschuss begrüßt nach eigenen Angaben grundsätzlich die perspektivische Einführung einer Stoffstrombilanz, bedauert aber dass dem vorliegenden Entwurf zufolge erst ab 2023 alle Betriebe bis auf eine Bagatellgrenze ihre vollständige betriebliche Bilanz vorlegen müssen. „Der Bundesrat hätte sich eine erheblich kürzere Übergangszeit zur flächendeckenden Einführung gewünscht“, heißt es in der Empfehlung.

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