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Bau der Vollkanalisation begründet „Schaffensbeitrag“ für Anlieger

21.06.2011 − 

Der Bau einer Vollkanalisation stellt auch für Anlieger, die bereits über eine Teilkanalisation verfügen, die „Schaffung“ einer Kanalisation dar. Deshalb sind die Anlieger für die neu erstellte Vollkanalisation zu einem Schaffensbeitrag heranzuziehen, heißt es in einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs . Von der Schaffung zu unterscheiden ist dem VGH zufolge eine Erweiterung beziehungsweise Erneuerung einer bereits bestehenden Anlage.

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