Die Erhebung eines Verbesserungsbeitrages beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung. Das setzt voraus, dass auf der Grundlage einer wirksamen Beitrags- und Gebühren-Satzung bereits Herstellungsbeiträge von Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben worden sind, deren Grundstücke an ...
Verbesserungsbeitragsbescheide benötigen tragfähige Rechtsgrundlage
BayVGH verweist auf Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung
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