Die Abwasserentsorgung eines Grundstücks über eine Kleinkläranlage, die keinen Bestandsschutz genießt, ist nicht als gesicherte Erschließung anzusehen. Diese Feststellung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil getroffen (Az.: III ZR 41/16 vom 02.02.2017). Der BGH hat damit der von der Erstinstanz ...
BGH: Kleinkläranlage ohne Bestandsschutz stellt keine gesicherte Erschließung dar
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