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BGH: Kommune muss Verband für Löschwasserentnahme bezahlen

11.08.2011 − 

Der Bundesgerichtshof hat die Zahlungspflicht einer Kommune für Löschwasserentnahmen bestätigt. Mit dem Urteil hat der BGH die Revision gegen ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zurückgewiesen und dessen Auffassung bestätigt, dass für den klagenden Wasser- und Abwasserverband der Begriff der ihm übertragenen „Wasserversorgung“ nach den gesetzlichen Grundlagen die Bereitstellung von Trinkwasser, aber nicht von Löschwasser bedeutet. Dies könne aber bei anderslautenden gesetzlichen Grundlagen, wie es etwa in Rheinland-Pfalz der Fall sei, auch anders geregelt sein.

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