BGH: Eigentümer muss bei Anschluss ans Abwassernetz Baukostenzuschuss zahlen

Abfuhr von Feststoffen aus Kleinkläranlage begründet keinen Anschluss

|
|

Ein Grundstückseigentümer muss für den Anschluss an eine neue öffentliche Abwasserleitung einen Baukostenzuschuss bezahlen, auch wenn er zuvor auf seinem Grundstück eine Kleinkläranlage betrieben hat. Dies gilt auch dann, wenn der Überlauf der Kleinkläranlage bereits an das öffentliche Abwassernetz ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -