Ein Grundstückseigentümer muss für den Anschluss an eine neue öffentliche Abwasserleitung einen Baukostenzuschuss bezahlen, auch wenn er zuvor auf seinem Grundstück eine Kleinkläranlage betrieben hat. Dies gilt auch dann, wenn der Überlauf der Kleinkläranlage bereits an das öffentliche Abwassernetz ...
BGH: Eigentümer muss bei Anschluss ans Abwassernetz Baukostenzuschuss zahlen
Abfuhr von Feststoffen aus Kleinkläranlage begründet keinen Anschluss
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