BVerwG weist Beschwerde gegen Urteil zu Anschluss- und Benutzungszwang zurück
Die Frage, ob einem Grundstückseigentümer die Wiederverwendung von Abwasser als Maßnahme, die dem Anschluss- und Benutzungszwang vorhergehen kann, ermöglicht werden muss, ist keine in einem Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage. Unter anderem mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit einem Mitte Oktober veröffentlic-ten Beschluss die Beschwerde eines Eigentümers gegen ein Urteil des Sächsischen Oberver-waltungsgerichts zurückgewiesen. Der Kläger wandte sich gegen den Anschluss seines Grundstücks, das mit einer Pflanzenkläranlage ausgestattet ist, an die öffentliche Abwasseranlage.
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Gewässerunterhaltungspflicht besteht in erster Linie gegenüber der Allgemeinheit − vor
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