Hat ein Entsorger ausstehende Abwasser- und Abfallgebühren ausschließlich gegenüber dem Mieter festgesetzt, kann er sie nicht von dem Eigentümer als auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last verlangen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 6 A 10314/14.OVG vom ...
Gegenüber Mieter festgesetzte Gebühr kann nicht vom Eigentümer verlangt werden
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz zu personenbezogenen Benutzungsgebühren
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -