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Gebührenerhebung durch private Gesellschaft bedarf gesetzlicher Grundlage

13.05.2011 − 

Mit einem Beschluss hat das OVG NRW die Berufung gegen ein Urteil zugelassen, das einen durch eine private Gesellschaft erlassenen Bescheid für rechtmäßig erklärt hatte. Insbesondere sei der Erlass eines Abgabenbescheides durch eine Person des Privatrechts, in dem Fall eine Stadtwerke GmbH, wohl nur auf der Grundlage eines Gesetzes und nicht allein kraft einer Regelung in der kommunalen Gebührensatzung zulässig, gibt das OVG zu bedenken.

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Anforderungen an Abgabefreiheit dürfen nicht über Rahmenvorgaben des WHG hinausgehen − vor