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Gericht weist Erstattungsanspruch für Hausanschluss zurück

17.11.2011 − 

Der Kostenerstattungsanspruch einer Gemeinde für die Neuanbindung eines Hausanschlusses entfällt, wenn die Maßnahme notwendig wurde, weil die Gemeinde zuvor Leitungs- und Straßenbauarbeiten schlecht ausführen ließ. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Bescheid über Aufwendungen für eine Neuanbindung aufgehoben.

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