Der Düngemittelhersteller K+S darf vorläufig weiterhin salzhaltige Produktions-Abwässer in die Werra einleiten. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 2 B 864/14 vom 24.07.2014). Ein Antrag des Verbandes Hessischer Fischer mit dem Ziel, die bis zu einer ...
K+S darf zunächst weiter salzhaltige Abwässer in die Werra einleiten
Fischer scheitern mit Klage vor dem VGH Hessen
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