OVG: Chemieunternehmen muss verseuchtes Löschwasser selbst entsorgen
Nach einem Brand in einem Chemieunternehmen muss das Unternehmen verseuchtes Löschwasser selbst entsorgen. Das geht aus einem gestern ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Az.: 20 A 1181/10 vom 09.11.2011). Das OVG in Münster hat damit die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt, der zufolge das Iserlohner Chemieunternehmen Weka Destillation GmbH nach einem auf dessen Betriebsgrundstück im Juli 2009 entstandenen Großbrand verpflichtet war, das aufgefangene und in Spezialbehältern zwischengelagerte PFT-kontaminierte Löschwasser ordnungsgemäß zu beseitigen.
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