Ein Steg kann die Unterhaltung eines Fließgewässers erschweren und schädliche Gewässerveränderungen zur Folge haben. Die ökologische Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit noch verhältnismäßig naturnaher Abschnitte des Fließgewässers wird nicht dadurch herabgesetzt, dass es sich an anderer Stelle nicht im ...
OVG NRW: Steg kann Unterhaltung eines Fließgewässers erschweren
Stellen ohne guten ökologischen Zustand heben Schutzwürdigkeit nicht auf
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