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OVG NRW unterstreicht Bedeutung umfassender Abwasserüberlassungspflicht

09.01.2013 − 

Die Bedeutung der umfassenden Abwasserüberlassungspflicht der Grundstückseigentümer hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einer aktuellen Entscheidung betont. Auch wenn eine Gemeinde das Niederschlagswasser in erster Linie in einer dafür vorgesehenen Anlage versickern lässt, kommt sie ihrer Beseitigungspflicht nach, was Voraussetzung für die Überlassungspflicht ist, heißt es in dem unanfechtbaren Beschluss, mit dem das OVG die Rechtmäßigkeit eines Urteils des Verwaltungsgerichts Minden bestätig hat.
Das Verwaltungsgericht hatte die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Aufforderung durch die Stadt, sein Grundstück an die öffentliche Regenwasserkanalisation anzuschließen, zurückgewiesen.

Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 03/2013 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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