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OVG: Wasserversorger darf keine Stiftung gründen

29.01.2013 − 

Ein von der Stadt beherrschtes Versorgungsunternehmen darf keine bürgerlich-rechtliche Stiftung gründen. Das geht aus einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts hervor (Az.: 16 A 1451/10 vom 19.12.2012), gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist.
Als gesetzliche Grundlage führt das OVG den Paragraphen 134 BGB an, dem zufolge ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist. Die Stiftungsgründung verstößt dem Urteil zufolge gegen die Gemeindeordnung (GO) NRW, die festlegt, dass Gemeindevermögen nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde und nur dann in Stiftungsvermögen eingebracht werden darf, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann.

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