Stadt Waldeck kann Absenken des Edersees nicht verhindern
Die Stadt Waldeck hat die Entnahme von drei bis vier Millionen Kubikmetern Wasser aus der nordhessischen Edertalsperre für ein Lichterfest im niedersächsischen Bodenwerder nicht gerichtlich verhindern können. Das Verwaltungsgericht Kassel (VG) hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung der Stadt gegen den geplanten Wasserablass abgelehnt.
Die Gemeinde werde durch ein Absenken des Seepegels nicht in eigenen Rechten verletzt, heißt es in dem Beschluss (Az: 4 L 1003/11.KS). Ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung sei nicht betroffen, und in ihre Planungshoheit werde nicht eingegriffen.
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