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Stuttgart21: Eilantrag wegen Grundwassermanagement geht an VGH

13.07.2011 − 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich in dem Rechtsstreit um das Grundwassermanagement beim Bahnprojekt Stuttgart 21 für nicht zuständig erklärt und das Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Mannheim verwiesen. Nach der Verwaltungsgerichtsordnung ist der Verwaltungsgerichtshof für Planfeststellungsverfahren, die öffentliche Eisenbahnen betreffen, in erster Instanz zuständig, so das Verwaltungsgericht. Der BUND argumentiert, ein Weiterbau des umstrittenen Projekts sei erst nach einem neuen Planfeststellungsverfahren möglich, welches das neue Grundwassermanagement berücksichtigt.

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