System der Gebührenfinanzierung des Zweckverbandes Rügen ist rechtmäßig
29.06.2011 −
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat es für rechtmäßig erklärt, dass ein Zweckverband das System der Gebührenfinanzierung einführt. Der der Zweckverband hatte 2008 sein bisheriges System der Erhebung von Trinkwasseranschlussbeiträgen aufgegeben und auf eine Finanzierung des Herstellungsaufwandes für die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen ausschließlich über Gebühren umgestellt. Anders als das Verwaltungsgericht Greifswald hat das Oberverwaltungsgericht diese Systemumstellung als rechtmäßig bewertet.
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