Urteil: Hochwasserschutzwand kein unzumutbarer Eingriff für Anwohner
Der Bau einer Hochwasserleitwand in Remagen verletzt die Anwohner nicht in ihren Rechten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuell bekannt gegebenen Urteil entschieden. Das Land Rheinland-Pfalz hatte der Stadt Remagen im Juli 2011 mit einem Planfeststellungsbeschluss den Bau einer rund 70 Meter langen und 4,20 Meter hohen Hochwasserleitwand in Remagen-Kripp genehmigtt. Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Klage eines Ehepaars ab. Ein unzumutbarer Eingriff in das Eigentum des Ehepaars sei nicht erkennbar.
Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 08/2012 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
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