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Urteil: Hochwasserschutzwand kein unzumutbarer Eingriff für Anwohner

15.02.2012 − 

Der Bau einer Hochwasserleitwand in Remagen verletzt die Anwohner nicht in ihren Rechten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem aktuell bekannt gegebenen Urteil entschieden. Das Land Rheinland-Pfalz hatte der Stadt Remagen im Juli 2011 mit einem Planfeststellungsbeschluss den Bau einer rund 70 Meter langen und 4,20 Meter hohen Hochwasserleitwand in Remagen-Kripp genehmigtt. Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Klage eines Ehepaars ab. Ein unzumutbarer Eingriff in das Eigentum des Ehepaars sei nicht erkennbar.

Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 08/2012 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.

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