Zugang zur öffentlichen Trinkwasserversorgung hat hochrangigen Gemeinwohlbelang

VG Stade zu den Voraussetzungen einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung

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Nach § 93 Satz 1 WHG kann die zuständige Behörde Eigentümer von Grundstücken verpflichten, das Durchleiten von Wasser und Abwasser sowie die Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen zu dulden, soweit dies unter anderem zur Entwässerung oder Bewässerung, zur Wasserversorgung und zur ...

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