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Vertrag mit Unternehmen hebt Gebührenpflichtigkeit nicht auf

28.09.2011 − 

Eine vertragliche Vereinbarung über das Entgelt, das ein Großeinleiter für die Abwasserbeseitigung bezahlen muss, kann die nach der kommunalen Gebührensatzung bestehende Gebührenpflichtigkeit nicht beseitigen. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück in einem aktuellen Urteil getroffen. Eine entsprechende Gebührenkalkulation sei fehlerhaft und der Gebührensatz unwirksam, wenn sich die vertragliche Regelung zu Lasten der übrigen Gebührenpflichtigen auswirkt, heißt es in dem Urteil.

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