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VGH Hessen: Keine Erneuerungsbeiträge für nicht fertig gestellte Kanalisation

23.11.2011 − 

Die Beitragssatzung der hessischen Gemeinde Rabenau verstößt teilweise gegen die Abgabengerechtigkeit. Zu diesem Urteil ist der Hessische Verwaltungsgerichtshofs Mitte November in mehreren Verfahren gekommen, in denen sich Anlieger der Gemeinde Rabenau gegen die Erhebung von Vorausleistungen auf Erneuerungs- beziehungsweise Erweiterungsbeiträge wandten. Der VGH hat damit die Berufungen der beklagten Gemeinde gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen, mit denen die angefochtenen Vorausleistungsbescheide aufgehoben worden waren, zurückgewiesen.

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