Vorwürfe gegen Ex-KWL-Geschäftsführer müssen neu verhandelt werden
Der Prozess um den Finanzskandal bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Urteile gegen den früheren Geschäftsführer der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL), Klaus Heininger, und zwei Mitangeklagte in weiten Teilen aufgehoben. Der BGH hat den Fall mit seinem Urteil zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung an das Landgericht Dresden verwie-sen. Nach Auffassung des BGH war die Vorgehensweise des Landgerichts, das nicht über zwei in der Anklage aufgeführte Fälle von Untreue entschieden hatte, rechtsfehlerhaft. Dabei ging es unter anderem um einen Leasingvertrag mit englischen Investoren. Das Landgericht hatte ein Verfahrenshindernis angenommen, weil das in Englisch verfasste Vertragswerk bei der Anklage nicht ins Deutsche übersetzt worden war.
zurück − Gericht weist Erstattungsanspruch für Hausanschluss zurück
OVG: Chemieunternehmen muss verseuchtes Löschwasser selbst entsorgen − vor
Abo & Shop