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Wasserbeschaffungsverband handeltals steuerpflichtiger Unternehmer

07.07.2011 − 

Ein kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der eine Wasserversorgungsanlage betreibt, ist ein steuerpflichtiger Unternehmer. Zu diesem Schluss ist der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuell veröffentlichten Urteil, mit dem der BFH den Abzug von Vorsteuerbeträgen seitens des Verbandes anerkannt hat.

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