AöW sieht keine Rechtfertigung für Erhöhung des ermäßigten MwSt-Satzes für Wasser

Ermäßigter Satz sozial, wirtschaftlich, ökologisch und rechtlich begründbar

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Für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Wasser hat sich die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) ausgesprochen. Die Wasserversorgung sichere den Grundbedarf der Menschen und sei lebensnotwendig. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes würde zu Mehrbelastungen der Verbraucher ...

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