Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) will mit einem aktuellen Positionspapier neue Argumente in die Diskussion um die kartellrechtliche Überprüfung der Wasserpreise einbringen. Öffentlich-rechtliche Gebühren wiesen gegenüber dem privatrechtlichen Preissystem eine Reihe von Vorteilen auf, heißt es in dem Papier. Die Regeln des Gebührenrechts sollten daher auch für die Preisgestaltung genutzt werden. Zudem sollen alle Versorgungsunternehmen nach den Grundsätzen der Kommunalabgabengesetze einer Preisprüfung unterzogen werden. Ein Missbrauch, der bei Preisen durch kartellbehördliche Kontrollen unterbunden werden solle, werde durch die KAG und die Kommunalaufsicht wirksamer verhindert, als durch ein Kartellverfahren.
AöW: Regeln des Gebührenrechts für Preisgestaltung nutzen
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