Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe ab
Das Bundeskartellamt hat am gestrigen Montag eine Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise versandt. Die BWB prüfen derzeit die Abmahnung. Das Unternehmen hat bis zum 11. Januar 2012 Zeit, gegenüber dem Bundeskartellamt auf das 182-seitige Abmahnungsschreiben Stellung zu nehmen.
Grundsätzlich gelte, so die BWB, dass die Tarife auf Basis der detaillierten landesgesetzlichen Vorgaben kalkuliert werden müssen. Daher müsse festgestellt werden, ob mit der Anwendung von Bundeskartellrecht in die gesetzlichen Rechte des Landes Berlin eingegriffen werden kann. Eine Feststellungsklage soll Klarheit schaffen.
In seiner vorläufigen rechtlichen Bewertung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass die Wasserpreise in Berlin in den Jahren 2012, 2013 und 2014 um durchschnittlich rund 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Das würde eine Erlösabsenkung von etwa 205 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre bedeuten.
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