DWA für „großzügig bemessene Frist" bei Dichtheitsprüfung
Eine landesweit geltende Frist für die Erstprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) außerhalb von Wasserschutzgebieten hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) im Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen. Die Frist könnte in Anbetracht des geringen Gefährdungspotenzials großzügig bemessen sein und auf das Jahr 2033 datiert werden, heißt es in der Stellungnahme, die die DWA am Mittwoch bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag zum Thema der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen vorgelegt hat.
Die DWA sieht im Gesetzentwurf von SPD und Grünen die größte Übereinstimmung mit ihren Positionen. Die Bildung von gefährdungsabhängigen Prioritäten, wie die Lage von Grundstücken in Wasserschutzzonen (WSZ), und die vom häuslichen Abwasser abweichende Qualität, verbun-den mit einer zeitlichen Staffelung, seien grundsätzlich zu begrüßen.
Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 03/2013 von EUWID Wasser und Abwasser. Die wöchentlich erscheinende Fachzeitung informiert Leser mit knappem Zeitbudget kompakt über die relevanten Entwicklungen in der Wasser- und Abwasserbranche.
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