VDGN: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stellt Altanschließerbeiträge in Frage

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Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verjährung von Beitragsforderungen an Grundstückseigentümer ist nach Auffassung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) von großer Bedeutung für die Altanschließer-Problematik im Osten Deutschlands. Obwohl der Beschluss formell erst einmal Bayern und das bayerische Kommunalabgabengesetz betreffe, stelle er die weiterhin laufende Erhebung sogenannter Altanschließerbeiträge in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt massiv in Frage, erklärte VDGN-Präsident Peter Ohm. Die dortigen Beitragsforderungen für Trink- und Abwasseranschlüsse aus der Zeit vor der Wiedervereinigung könnten nur erhoben werden, weil die jeweiligen Kommunalabgabengesetze Regelungen enthalten, die eine Verjährung der Beitragsforderungen praktisch verhindern.

Der Verband hat die Landesregierungen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt aufgefordert, die Kommunalabgabengesetze ihrer Länder im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsverfassungsgerichts zu ändern. Laufende Beitragserhebungen, die dem Karlsruher Urteil widersprechen, seien zu stoppen und Modalitäten festzulegen, wie verfassungsrechtlich unzulässige Beiträge, die schon gezahlt worden sind, den Bürgern zurückerstattet werden können.

Dies betriefe im Übrigen nicht nur Altanschließerbeiträge, sondern auch Straßenausbaubeiträge, die in Sachsen-Anhalt und Thüringen rückwirkend für Baumaßnahmen sogar aus den 1990er Jahren erhoben würden.

Der vollständige Bericht erscheint in Ausgabe 16/2013 von EUWID Wasser und Abwasser.
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