VDGN fordert Umstellung auf reines Gebührenmodell in Brandenburg

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Die Finanzierung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung in Brandenburg muss nach den Vorstellungen des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) auf ein reines Gebührenmodell umgestellt werden.

Der VDGN sieht die Brandenburger Landesregierung nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zur Altanschließer-Frage in der politischen Pflicht, zur „Wiedergutmachung des durch Altanschließer-Beiträge verursachten Schadens“ auch finanziell beizutragen. Das teilte der Verband Anfang Juni mit.

Das Gutachten (EUWID 23.2016) hat festgestellt, dass die Beitragsausfälle bei den Zweckverbänden nicht durch neue Beiträge oder höhere Gebühren für die Altanschließer ausgeglichen werden dürften. Daraus folge, dass der einzige vernünftige Weg darin bestehe, die Finanzierung der Systeme für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung flächendeckend auf das reine Gebührenmodell umzustellen, was die Rückzahlung aller Anschlussbeiträge einschließe. Der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer, Peter Ohm, sagte, dass vor dem Hintergrund des Gutachtens nun alle Altanschließer in Brandenburg gleich behandelt werden müssten. Denn nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (EUWID 52.2015) seien auch alle Bescheide auf grundgesetzwidriger Grundlage erlassen worden. Ansonsten würden „der Rechtsfrieden und der soziale Frieden schweren Schaden nehmen“ , sagte Ohm.

Die Brandenburger Landesregierung stehe jetzt in der Pflicht, das flächendeckend durchzusetzen. Von dieser Pflicht sehe der VDGN die Landesregierung auch nicht durch eine Aussage des Gutachtens entbunden, dass sie den Zweckverbänden keinen Schadensersatz leisten müsse.

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