Themen der Printausgabe
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW sieht den Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung derzeit faktisch zum Erliegen gekommen. Im vergangenen Jahr sei landesweit kein einziges herkömmliches Wasserkraftwerk neu in Betrieb gegangen, heißt es in einer Mitteilung des LEE NRW von Ende Februar. Lediglich in Düren hätten die dortigen Stadtwerke ein kleines Wasserrad mit einer Kleinstleistung von 26 Kilowatt nach zwölfjährigem Stillstand offiziell reaktiviert, wie eine vom LEE NRW vorgenommene Auswertung des Marktstammdatenregisters zeige. In allen fünf Regierungsbezirken habe es auch keine einzige, öffentlich bekannt gewordene Genehmigung für eine neue Anlage gegeben.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbands Wasserversorgung Hallertau für unwirksam erklärt. Ausschlaggebend war eine fehlerhafte Gebührenvorauskalkulation, geht aus dem Urteil vom 5. Februar 2026 (Aktenzeichen: 20 N 24.376) hervor. Der Entscheidung lag ein Normenkontrollverfahren gegen die Gebührensatzung des Verbandes zugrunde. Im Kern ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kosten aus Wasserlieferungen an so genannte „Wassergäste“ – also andere Aufgabenträger außerhalb des eigenen Verbandsgebiets – in die Gebührenkalkulation eingestellt werden dürfen.
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