Themen der Printausgabe
In Baden-Württemberg sollen Planungsverfahren mit dem neuen Landesplanungsgesetz effizienter und flexibler werden. Das Land treibt damit die Digitalisierung und den Bürokratieabbau voran. Die zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg könnten künftig Raumordnungspläne schneller und mit mehr Rechtssicherheit aufstellen, teilte die Landesregierung Mitte März mit, nachdem entsprechende Verbesserungen im Landesplanungsgesetz vom Landtag in zweiter Lesung verabschiedet wurden. Naturkatastrophen wie Stürme und Hochwasserereignisse im Bundesgebiet könnten dringliche und zwingende Gründe dafür sein, von den üblichen Planungs- und Genehmigungsabläufen in einer Extremsituation im Einzelfall abzuweichen, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Für die Frage, ob es sich bei einem Altverband um einen Bestandsschutz genießenden öffentlich-rechtlichen Wasserverband handelt, muss eine genehmigte Satzung vorliegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss festgestellt. Zudem sei es Voraussetzung, dass Tätigkeiten nach dem öffentlichen Recht wie etwa der Erlass von Bescheiden sowie das Erheben von Gebühren und Beiträgen stattgefunden haben.
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