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Themen der Printausgabe

Detaillierte Themenübersicht Ausgabe 15/2025

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben. Das teilte das Umwelt- und Agrarministerium Mecklenburg-Vorpommern nach der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden Ende März mit. „Die Stoffstrombilanz hat keinen Mehrwert für den Gewässerschutz, denn sie trifft keine Aussage darüber, wie viel Nährstoffe tatsächlich aufs Feld und damit möglicherweise ins Grundwasser gelangen, sondern betrachtet die Nährstoffzufuhren und -abgaben eines Betriebes im Gesamtbild“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD).

Das Recht darauf, die Nutzung der Straßengrundstücke für Zwecke der öffentlichen Abwasserversorgung zu untersagen, steht nach der Widmung der Straße nicht mehr der Eigentümerin zu. Vielmehr geht das grundsätzlich auf dem Eigentum beruhende Recht dann auf den Träger der Straßenbaulast über, heißt es in einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, mit dem es das OVG bestätigt hat, dass ein Antrag auf Unterlassung der Kanalbenutzung abgelehnt wurde.

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Ausgabe 15/2025 | 08.04.2025