Themen der Printausgabe
Die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden Anfang 2024 eingeführte Wasserverbrauchsteuer ist rechtswidrig – das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mitte April mit einem Urteil entschieden. Die Steuer verstoße gegen das Kostendeckungsprinzip. Im Dezember 2023 hatte die Stadtverordnetenversammlung eine Wasserverbrauchsteuersatzung beschlossen, nach der jeden verbrauchten Kubikmeter Trinkwasser 0,90 Euro Steuern anfallen. Die Steuer sei unter anderem mit der Zielsetzung eingeführt worden, den kommunalen Haushalt zu finanzieren und die Wasserverbraucher zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Wasser anzuhalten, so der VGH.
Erfolgreiche Renaturierung beruht nicht auf Einzelmaßnahmen, sondern auf dem Zusammenspiel mehrerer zentraler Elemente. Diese Feststellung trifft eine Analyse der Universität Duisburg-Essen (UDE). Ein Team um Daniel Hering Forschenden definiert darin fünf sogenannte „Bausteine“: eine fundierte Analyse des Ausgangszustands, die Entwicklung gemeinsamer Zukunftsvisionen, ein evidenzbasierter Ansatz, effektives Ressourcenmanagement sowie die aktive Einbindung relevanter Akteure. Zentral war den Angaben zufolge die Frage, wie sich zerstörte Ökosysteme nicht nur lokal, sondern europaweit wirksam wiederherstellen lassen, wie die Universität mitteilte.
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