Themen der Printausgabe
Gute Nachrichten aus Brüssel: Die Europäische Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingestellt. Sie ist der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen. Kurz zuvor hatte das Bundeskabinett die Novelle des Düngegesetzes verabschiedet. Ziel des Entwurfs ist die weitere Stärkung des Verursacherprinzips. Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährde, werde perspektivisch in die Pflicht genommen, und wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden, erläuterte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).
Für Kontroversen sorgt hingegen der Entwurf der Kommunalabwasserrichtlinie, der derzeit im Europäischen Parlament verhandelt wird. Dessen Berichterstatter Nils Torvalds hat vorgeschlagen, dass die Herstellerverantwortung im Rahmen nationaler Finanzierungsprogramme teilweise mit der Öffentlichkeit geteilt werden soll. Verbände der deutschen und österreichischen kommunalen Abwasserwirtschaft und der Kommunen sehen darin eine Aufweichung der erweiterten Herstellerverantwortung. Grundsätzlich kämen mit der Umsetzung der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie erhebliche Kosten auf die kommunalen Abwasserentsorger zu, betonen die Verbände. Eine Aufweichung der erweiterten Herstellerverantwortung hätte zur Folge, dass die Kostenbelastung nochmals deutlich höher ausfallen würde.
Weitere Inhalte dieser Ausgabe sind unter anderem:
• Planfeststellung Kiessandtagebau Bühne-Ost: OVG Sachsen-Anhalt lässt Berufung nicht zu
• DWD-Bilanz: Frühling in Deutschland so nass wie zuletzt vor zehn Jahren
• Britische Regierung fordert Umdenken bei vermeintlich „spülbaren“ Feuchttüchern