Themen der Printausgabe
Der Deutsche Bundestag hat das Düngegesetz novelliert. Der Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, den das Parlament nun in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung (Drucksache 20/11664) angenommen hat, dient vorrangig der Umsetzung von EU-Recht, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Benennung einer notifizierenden Behörde. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke, dagegen die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion, wie der Bundestag mitteilte.
Bei der Überwachungsmethodik zur Einhaltung der Vorgaben für Stickstoff und Phosphor im Kläranlagenablauf muss Deutschland den nationalen Sonderweg unbedingt verlassen und die qualifizierte Stichprobe abschaffen. Im Zuge der nationalen Umsetzung der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) muss die Überwachungsmethodik vereinheitlicht werden, fordern die führenden Verbände der deutschen Wasserwirtschaft und die kommunalen Spitzenverbände in einem gemeinsamen Positionspapier.
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